Was ist rechtliche Betreuung?
Ist eine volljährige Person aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung nicht in der Lage ihre Angelegenheiten zu regeln, so hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer rechtlichen Betreuung eingeräumt.
Rechtliche Betreuung wird in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab §§1814ff geregelt.
Eine rechtliche Betreuung kann nur durch ein Gericht angeordnet werden. Einen Antrag auf Betreuung kann eine hilfesuchende Person selbst, mündlich oder schriftlich (formlos), beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Dritte können eine rechtliche Betreuung anregen.
Ein:e Betreuungsrichter:in stellt die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung fest.
Ist die Notwendigkeit gegeben, bestellt ein:e Richter:in einen rechtlichen Betreuer/eine rechtliche Betreuerin, der/die mit bestimmten Aufgabenkreisen betraut wird. Diese können zum Beispiel sein:
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Gesundheitssorge
- etc.
Der rechtliche Betreuer/die rechtliche Betreuerin unterstützt den zu betreuenden Menschen dann in diesen Bereichen und hilft ihm seine Rechte durchzusetzen. Dabei gilt es, den Willen und die Bedürfnisse der betreuten Person zu berücksichtigen und ihre Selbstständigkeit zu erhalten.
In der Praxis
Im Vorfeld sollten Betreuer:in und zu betreuende Person sich einen Eindruck voneinander verschaffen, um einschätzen zu können, dass eine Zusammenarbeit gewünscht ist, sofern dies möglich ist.
Werde ich als Ihre Berufsbetreuerin bestellt, so lerne ich Sie kennen und erstelle mit Ihnen einen Betreuungsplan, in dem Unterstützungsbedarfe festgehalten werden. Ich verschaffe mir einen umfassenden Einblick zu den übertragenen Aufgabenkreisen und bespreche mit Ihnen, welche Schritte unternommen werden, um Ihre Rechtsfürsorge sicher zu stellen.
Dabei hat Ihr Wille oberste Priorität, ebenso wie die Erhaltung oder der Aufbau Ihrer Eigenständigkeit. Das heißt, im besten Fall arbeite ich nicht für Sie, sondern mit Ihnen.